Börsenordnung Aquaristik

der Zierfischfreunde Einbeck (in Anlehnung an die Musterbörsenordnung des VDA).

 

1. Gültigkeitsbereich

Die Börsenordnung gilt für alle Aquarienbörsen, die vom ZFE durchgeführt werden.

2. Gegenstand der Aquarienbörsen

Die Aquarienbörsen dienen grundsätzlich keinen erwerbsmäßigen Zwecken. Die angebotenen Tiere und Pflanzen müssen eigene Nachzuchten sein und die Haltung oder der Handel mit ihnen darf nicht nach der Tier-, Arten- oder Naturschutzgesetzgebung verboten sein.

Angeboten werden darf auch gebrauchtes Zubehör.

Nicht erlaubt ist das Anbieten von industriell hergestelltem Futter oder aus der Natur entnommenen Lebendfutter.

Wildfänge, kranke oder verletzte Tiere dürfen nicht angeboten werden.

3. Anbieter

Anbieter müssen sich spätestens zwei Wochen vor Börsenbeginn anmelden. Alle Anbieter müssen die erforderlichen Kenntnisse über die Pflegebedingungen sowie über tier- und artenschutzrechtliche Bestimmungen besitzen. Händlern und gewerbsmäßigen Züchtern ist der Verkauf untersagt.

4. Tierschutz

Die Fische sind grundsätzlich in Aquarien anzubieten. Der Besatz sollte der jeweiligen Fischart angepasst sein. Es sollte ein Mindestmaß an Versteckmöglichkeiten vorhanden sein (Steine, Pflanzen, Wurzeln).

5. Beckeneinrichtung

Die Becken sind grundsätzlich mit Kies auszustatten. In Ausnahmefällen kann ein nicht spiegelnder dunkler Anstrich genügen. Eine Rückwand ist erforderlich (Pappe, Kork o.ä.), falls von vorn verkauft wird. Die Raumtemperatur beträgt 20-23°C. Für Fische mit dauerhaft höheren Temperaturansprüchen ist eine Heizung erforderlich.

Für Fische mit hohem Sauerstoffbedarf ist eine Durchlüftung vorzusehen. An jedem Stand muss mindestens ein Thermometer vorhanden sein; besser für jedes Aquarium.

6. Wasser

Das Einbecker Wasser hat folgende Werte:
pH-Wert: 7,2-7,8
Gesamthärte: 15°dH
Bei entsprechenden Fischarten ist geeignetes Wasser mitzubringen.

7. Information und Beratung

Die Börsenbecken sind mit Schildern zu versehen, die aus mindestens 50cm Entfernung noch gut lesbar sind und folgende Angaben enthalten:
Gattungs- und Artname (wissenschaftlicher und / oder deutscher Name), evtl. Herkunftsgebiet, Pflegehinweise (Temperatur, Wasserwerte, Fütterung), evtl. zu beachtende Haltungsbedingungen (Vergesellschaftung, Lebendfutter, etc.). Von den Anbietern wird erwartet, dass sie Kaufinteressenten fachkundig über die angebotenen Pflanzen und Tiere beraten.

8. Überwachung der Börsenordnung

Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufes und die Einhaltung der Börsenordnung, sowie der weiteren Auflagen der Erlaubnisbehörde ist vom Verein ein sachkundiger verantwortlicher Börsenwart und ein Stellvertreter bestimmt. Der Veranstalter ist gegenüber den Anbietern und Besuchern weisungsberechtigt. Er kann bei Zuwiderhandlungen gegen die Börsenordnung oder die weiteren Auflagen der Erlaubnisbehörde Anbieter und Besucher mit sofortiger Wirkung von der Börse ausschließen und auf Kosten des Anbieters Sofortmaßnahmen zur Sicherstellung des Tierschutzes treffen.

9. Haftung

Der ZFE tritt nur als Veranstalter in Erscheinung, rechtswirksame Geschäfte entstehen nur zwischen Anbieter und Käufer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verluste, Unfälle und Schäden.

10. Überwachung und Anordnung von Maßnahmen durch die zuständige Behörde

Die nach dem Tierschutzgesetz zuständige Behörde hat jederzeit Zutritt zu den Börsenräumen. Sie kann bei Rechtsverstößen oder Verstößen gegen Auflagen der tierschutzrechtlichen Durchführungsgenehmigung die erforderlichen Maßnahmen anordnen. Der Börsenwart und das Aufsichtspersonal sind dabei der zuständigen Behörde im erforderlichen Umfang behilflich.

11. Bekanntgabe

Vor Börsenbeginn wird an deutlich sichtbarer Stelle die Börsenordnung ausgehängt. Jeder Anbieter muss mit der Anmeldung eine schriftliche Erklärung unterschreiben, dass er die Börsenordnung zur Kenntnis genommen hat und sich verpflichtet diese einzuhalten.

12. Durchführung der Börse

Tische werden vom Veranstalter gestellt. Aquarien sind vom Anbieter mitzubringen, ebenso Transportbeutel und -behälter. Strom- und Wasseranschlüsse sind vorhanden.